Kommunalpolitisches Engagement ist unverzichtbar - aus der öffentlichen Diskussion in Bernau am 07.02.2017

08. Februar 2017

Vortrag des SPD-Ortsvorsitzenden Alexander Herkner im Rahmen der öffentlichen Diskussion in Bernau am 07.02.2017

Wie kommt man dazu, sich kommunalpolitisch für die Heimatgemeinde zu engagieren?

Sicher ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten und das Engagement kann sehr vielfältig sein. Da gibt es z. B. ein grundlegendes Interesse an Politik und eine dahingehende Ausrichtung die man unterstützt.
Dies kann z. B. in einer SPD-Mitgliedschaft sein, und aus dieser heraus stellt man sich dann für ein kommunales Ehrenamt zur Verfügung.

Letzlich trifft man sicherlich die Entscheidung sich ehrenamtlich zu engagieren aus dem Willen heraus, die Gemeinde mitzulenken und Schwerpunkte zu setzen.

Oft hat das kommunalpolitische Engagement auch eine vereinsmäßige Vorgeschichte oder begründet auf sozialem Engagement. Gerade Sozialdemokraten haben sich vor der Zeit der Kommunalpolitik ehrenamtlich im sozialen Bereich engagiert.

Wenn man sich entschieden hat für ein kommunales Mandat zu kandidieren kann man sich für eine Liste entscheiden, z. B. die SPD.

Diese Listen umfassen in der Regel so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie in den Gemeinderat zu wählen sind. Für Bernau sind dies aufgrund der Einwohnerzahl 20, da die Einwohnerzahl über 5.000 bis 10.000 beträgt, d. h. die Anzahl der Stadt- oder Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Die gewählten Gemeinderäte legen bei der konstituierenden Sitzung den nachfolgenden Eid ab: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, daß es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluß an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

Was sind die Aufgaben eines Gemeinderates?

Die Aufgaben ergeben sich aus der Gemeindeordnung. Der 1. Bürgermeister und der Gemeinderat wird für 6 Jahre gewählt.

Es können verschiedene Ausschüsse beschlossen werden und ob diese selbst Beschlüsse fassen können.

In Bernau haben wir

  • Bau- und Umweltausschuss (beschlussfähig) 8 Mitglieder
  • Finanzausschuss (beschlussfähig) 8 Mitglieder
  • Tourimusausschuss (bedingt beschlussfähig) 8 Mitglieder
  • Rechnungsprüfungsausschuss 6 Mitglieder + Vorsitzender

Diese sind nach dem Ergebnis der Kommunalwahl besetzt nach dem Hare/Niemayer-Verfahren.

Die 1. Bürgermeisterin / der 1. Bürgermeister ist Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses, des Finanzausschusses und des Tourismusausschusses. Beim Rechnungsprüfungsausschuss wird ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusse vom Gemeinderat zum Vorsitzenden gewählt.

Die Gemeinderäte entscheiden zwar in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, müssen sich dabei aber natürlich an die bestehende Gesetzes- und Vorschriftenlage halten, z. B. GO, BauGB, BayBO, Baunutzungsverordnung, Satzungen

Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat ein Gemeinderat?

Der Gemeinderat entscheidet über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises.

Welche Aufgaben gehören zum eigenen Wirkungskreis?

Pflichtaufgaben

Wasser und Abwasser

Bestattungswesen

Feuerschutz

Grund- und Mittelschulen, Kinderbetreuung

Örtliches Sicherheitsrecht

Bauleitplanung

Gemeindestraßen

Freiwillige Aufgaben

Musikschulen

öffentliche Bäder

Kultur- und Sportförderung

Bücherei

Radwegplanung

Jugendzentren

Städtepartnerschaften

Ein Gemeinderat hat somit vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Beispiel Bauleitplanung:

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne.

Die Gemeinde erlässt einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet, sein Inhalt ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde (z. B. Festlegung von Gewerbenutzung, Wohnnutzung, Mischgebietsnutzung, Sondergebiete usw.). Parallel zum Flächennutzungsplan werden Landschafts- und Grünordnungspläne aufgestellt. Der Flächennutzungsplan soll auch für die Zukunft geplant sein, ca. 15 bis 20 Jahre.

Bebauungspläne werden grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und sind gemeindliche Satzungen.

Somit hat man als Gemeinderat die bauliche Entwicklung der Gemeinde in der Hand.

Aber auch z. B. die Ausgestaltung der Schulen und Kindergärten obliegen dem Gemeinderat. Bei den Schulen ist die Gemeinde Sachaufwandsträger (z. B. Einrichtung eines Musikzimmers, Beschaffung von Instrumenten).

Das Betreiben eines öffentlichen Bades (Hallenbad Bernau) ist ebenfalls eine im Gemeinderat zu treffende Entscheidung.

Gerade bei den freiwilligen Aufgaben, aber auch in Teilen der Pflichtaufgaben ergeben sich oftmals Richtungsdifferenzen zwischen den Fraktionen im Gemeinderat. Soziale Aspekte, ökologische Aspekte und ökonomische Aspekte sind nicht immer in Einklang zu bringen.

Was bewegt einen Gemeinderat und wie empfindet er selbst diese Aufgabe?

Ein ehemaliger Gemeinderat aus einer Gemeinde des Landkreises hat mir einmal gesagt: "Durch das Amt des Gemeinderates habe ich einige gute Freunde verloren. Aber um die ist es auch nicht schade."

Natürlich steht man als Gemeinderat im Blick der Öffentlichkeit. Schließlich hat man Entscheidungen zu treffen, die auch viele Menschen direkt betreffen, vielleicht sogar für ein paar Bürgerinnen und Bürger Nachteile oder gefühlte Nachteile bringen.

Die schlechteste Entscheidung wäre jedoch keine Entscheidung zu treffen um niemanden zu treffen.

Beispiel: Pennymarkt Bernau, Standort Rathaus, Kindergartenneubau.

Es darf niemals das Ziel eines Gemeinderates sein es allen Recht zu machen. Das ist erstens nicht möglich und zweitens auch nicht von Bedeutung. Die Menschen merken sehr schnell wenn ein Gemeinderat sich um die Verantwortung drückt oder Entscheidungen auf andere abwälzt.

Bei vielen großen und wichtigen Entscheidungen ist die dann getroffene Entscheidung auch eine innerlich 51 zu 49 Entscheidung, das heißt nach Abwägung aller Für und Wider haben ein paar Gründe, vielleicht auch nur Kleinigkeiten, den Ausschlag für die Entscheidung gegeben.

Wichtig ist, dass man auch nach Jahren noch zu er Entscheidung steht und diese als zum erforderlichen Zeitpunkt als die richtige beurteilt.

Natürlich gibt es Momente des Zweifels. Die Entscheidung des Kaufs des Hitzelsbergs war für mich nicht nachvollziehbar. Auch, dass ich als einziger Gemeinderat für einen Campingplatz am Chiemsee war verstehe ich heute noch nicht. Die Ablehnung des Gemeinderates in sehr breiter Mehrheit einer zweiten Kinderkrippe im Zuge des Neubaus war ebenso ein Tiefschlag, der auch erhebliche und vermeidbare Kosten für die Gemeinde verursacht hat. Man geht nach der Sitzung, und diese können schon sehrlange dauern, ab und zu nach Hause mit dem Gefühl "Warum mache ich dass?"

Aber insgesamt ist es schon ein gutes Gefühl mit seiner Überzeugung und mit seiner Entscheidung die Geschicke der Heimatgemeinde mitzubestimmen.

Und niemand hat gesagt dass Demokratie unkompliziert ist. Sie muss täglich neu erkämpft, erstritten und ertragen werden.

Ich wünsche mir, dass sich auch weiterhin viele Menschen für unsere Heimatgemeinde interessieren, die Entwicklung vorantreiben und begleiten und für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde einstehen.

Und ein großer Wunsch ist es, dass viele Menschen die Ziele und Ansichten der SPD in Bernau teilen und auf unserer Liste kandidieren damit wir im kommenden Gemeinderat noch stärker unsere Ziele einbringen und durchsetzen können.

Teilen