Mitgestalten durch aktive Gemeindepolitik

Alexander Herkner 83233 Bernau, 29.05.2016 Gemeinderat SPD-Fraktion

An die Gemeinde Rathausplatz 1 83233 Bernau

Förderung des Sozialen Wohnungsbaus und bezahlbaren Wohnraums

A n t r a g

Die Gemeinde Bernau hat in den vergangenen Jahren das Angebot für den sozialen Wohnungsbau, z. B. durch den Verkauf bzw. die Auflösung von Liegenschaften, erheblich vermindert. Auch die Liegenschaft in der Sommerlandstraße wird absehbar zumindest zeitweilig nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Es ist daher unabdingbar in Bernau ein entsprechendes Angebot zu schaffen und geeignete Grundstücke hierfür festzustellen. Zumindest 1 Mehrfamilienhaus für den sozialen Wohnungsbau ist vorzusehen.

In der Sitzung vom 28.04.2016 wurde mehrheitlich beschlossen mit dem Freistaat Bayern über das angebotene Grundstück Fl.Nr. 2221 in der Baumannstraße zu verhandeln. Als einzig realistische Verhandlungsbasis wird hier die Planung eines Gebäudes zur Errichtung des sozialen Wohnungsbaus Aussicht auf Erfolg haben. Gerade der Freistaat Bayern hat sich erst im letzten Jahr im Rahmen des Wohnungspakts für eine Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus ausgesprochen.

Für junge Familien und Senioren, die aufgrund der Vergabekriterien keinen Anspruch auf eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau haben und für die aufgrund des hohen örtlichen Mietniveaus Wohnungen nicht bezahlbar sind, ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine Grundlage für einen Verbleib in unserer Heimatgemeinde. Die Realisierung dieser Vorhaben kann in Verhandlungen mit Wohnungsbaugesellschaften erfolgen, hierbei ist eine langfristige Mietpreisbindung festzusetzen.

Es wird der Antrag gestellt nachfolgende Punkte im Gemeinderat zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Gemeinderat Bernau beurteilt die Errichtung von Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau und für bezahlbaren Wohnraum als erforderlich.

  2. Es werden mögliche Standorte für den sozialen Wohnungsbau und für bezahlbaren Wohnraum festgestellt, insbesondere sind hier gemeindeeigene Grundstücke in Erwägung zu ziehen.

  3. Die Gemeinde begründet das Interesse für den Kauf des Grundstücks FlNr. 2221 ausschließlich mit der Errichtung eines Gebäudes für den sozialen Wohnungsbau.

  4. Die Gemeinde Bernau tritt mit der landkreiseigenen Wohnungsbau- gesellschaft bezüglich der Errichtung von sozialem Wohnungsbau in Verbindung. Hierbei muss das Belegungsrecht der Wohnungen bei der Gemeinde ausdrücklich Bestandteil der Verhandlungen sein.

  5. Unabhängig von Punkt 4. werden alternative Möglichkeiten zur Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus in ähnlicher Form einer Wohnungsbaugesellschaft in Erwägung gezogen.

  6. Die Gemeinde Bernau tritt mit Wohnungsbaugesellschaften bezüglich der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum in Verhandlung.