Mitgestalten durch aktive Gemeindepolitik

Alexander Herkner 83233 Bernau, 03.05.2017 Gemeinderat SPD-Fraktion

An die Gemeinde Rathausplatz 1 83233 Bernau

Kinderbetreuungsplätze in Bernau

A n t r a g

Es wird die Errichtung einer 6-gruppigen Einrichtung auf dem alten Sportplatz für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 - 6 Jahren (Kinderkrippe und Kindergarten) sowie Schulkindern beantragt.

Begründung:

Die Gemeinde Bernau hat dringenden Bedarf für die zukunftsorientierte Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder von 1 bis 6 Jahre sowie einer Hortbetreuung für Schulkinder. Seit Mai 2015 wurden unterschiedliche Varianten und Standorte für eine Kinderbetreuungseinrichtung in Erwägung gezogen.

Bereits mit Antrag vom 03.07.2016 hatte ich einen Kindergartenneubau mit 4 Gruppen auf dem alten Sportplatz vorgeschlagen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde vom Bürgermeister und dem Gemeinderat eine höchstens dreigruppige Einrichtung als ausreichend erachtet. Der aktuelle Betreuungsbedarf unterstützt meine auch letztjährig vorgetragenen Begründungen für einen höheren Platzbedarf. Eine dreigruppige Einrichtung in den Räumlichkeiten des TSV-Sportheims ist nach meiner langjährigen Erfahrung als Kindergartenreferent der Gemeinde Bernau nicht zu unterstützen und bietet auch keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten für die Deckung eines zukünftigen zusätzlichen Bedarfs.

Der Standort alter Sportplatz bietet gegenüber alternativen Standorten Vorteile in der Möglichkeit einer auch späteren eventuell notwendigen Erweiterung, es ist kein Grunderwerb erforderlich, der Standort ist zentral erreichbar und problemlos zu erschließen. Es darf meines Erachtens keinesfalls bei der Entscheidung außer Acht gelassen werden dass eine künftige Absenkung der Gruppenstärken sehr wahrscheinlich ist um dem gestiegenen Betreuungsbedarf gerecht zu werden, z. B. aufgrund einer Forcierung der Inklusion zugunsten behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder sowie Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft.

Auch die Hortthematik wird in Zukunft einen sehr hohen Stellenwert in der Betreuung von Schulkindern haben, es sei denn dass eine zeitnahe und nicht zu erwartende Einführung der Ganztagesschulen kommt. Eine Hortbetreuung bietet den Vorteil, dass diese nach dem BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) und den hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen gefördert wird, vorgeschriebene Qualitätsstandards bestehen sowie die Eltern im Bedarfsfall eine Unterstützung im Kreisjugendamt beantragen können.

Alexander Herkner