Alexander Herkner 83233 Bernau, den 01.10.2016 Gemeinderat SPD-Fraktion
An die Gemeinde Rathausplatz 1 83233 Bernau
Wohnmobilstellplatz Chiemseepark Bernau-Felden
A n t r a g
Die Gemeinde stellt derzeit einen provisorischen Wohnmobilstellplatz im Chiemseepark Bernau-Felden zur Verfügung. Die Frequenz war in diesem Jahr sehr gut und der Wohnmobilstellplatz bereichert das touristische Angebot in Bernau. Um den Anforderungen eines Wohnmobilstellplatzes gerecht zu werden sind jedoch einige Verbesserungen vorzunehmen.
Wenn die Gemeinde für die Tourismussaison 2017 den Wohnmobilstellplatz offiziell zur Verfügung stellen will sind jetzt die entsprechenden Beschlüsse zu fassen, eine finanzielle Unterstützung über die Städtebauförderung dürfte angesichts der wirtschaftlichen Ausrichtung nicht gegeben sein.
Da die Gemeinde sowohl finanziell als auch personell nicht zu weit belastet werden soll wird vorgeschlagen den Wohnmobilstellplatz zur Pacht auszuschreiben und möglichen Interessenten Eckpunkte für die Gestaltung des Stellplatzes vorzugeben.
Es wird deshalb der Antrag gestellt nachfolgende Punkte im Gemeinderat zu beraten und zur Abstimmung zu stellen:
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich den Wohnmobilstellplatz im Chiemseepark Bernau-Felden aufzuwerten und diesen als touristisches Angebot zu bewerben.
Der Wohnmobilstellplatz wird zur Pacht ausgeschrieben mit einer noch festzulegenden Pachtdauer. Bei der Festlegung der Pachtdauer sind
erforderliche Investitionen seitens des Pächters zu berücksichtigen.
Dem Pächter sind Mindeststandarts vorzugeben, dies können u.a. sein
a) Errichtung einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Grauwasserentsorgungsstation (Abwasser der Wohnmobile)
b) Fäkalentsorgungsstation (dürfte gegeben sein)
c) Wasserversorgung
d) Stromversorgung
e) Parzellierung der Stellplätze, Breite ca. 4 m für Wohnmobil + Markisenplatz
f) Schrankenzufahrt in den Wohnmobilstellplatz
g) Informationspunkt um Gästen Informationen für Bernau anzubieten.
Eine Versiegelung mit Asphalt, Pflaster u.a. ist nicht erforderlich, der Platz müsste jedoch abgezogen und begradigt werden. Bezüglich Barrierefreiheit wird eine fachliche Auskunft eingeholt.
Eine Regelung hinsichtlich der erlaubten Nutzer ist ggf. festzulegen, u.a. ob die Nutzung durch Wohnanhänger oder ausschließlich durch Wohnmobile gewünscht ist.